Correspondance commerciale en allemand – Recouvrement

Zahlungserinnerung und Mahnungsschreiben

Nichts Unschöneres im Alltagsgeschäft als offenen Rechnungen hinterherzulaufen. Leider gehört dieses Problem zum Handel wie die Wespe auf einer schönen Gartenterrasse. Die Ursachen dafür sind oft vielschichtig: der eine Kunde hat eine niedrige Zahlungsmoral, der andere ist knapp bei Kasse, wieder ein anderer hat angeblich die Rechnung nicht erhalten oder hat es einfach versäumt innerhalb der Frist zu begleichen. Es gibt aber auch solche, die aus finanzstrategischen Gründen eine Zahlung hinausschieben, wie etwa Steuern, Bilanzierung oder das Warten auf die Zahlung eines größeren Rechnungsbetrags, die einer seiner Kunden vielleicht schon längst hätte tätigen müssen.

Zahlungstermin, Zahlungsziel

Unter Zahlungsziel versteht man die vereinbarte Frist zwischen den zwei Vertragspartnern, eine Rechnung zu begleichen. Oft ist sie durch vorhandene Vertragsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) bereits festgelegt und nicht verhandelbar. Es können aber individuell und ausnahmsweise Zahlungsaufschübe vereinbart werden. In Deutschland gilt in der Regel eine Zahlungsfrist von 30 Werktagen. Der Deutsche Handelspartner kann aber bei ausländischen Kunden auf die Zahlungsgewohnheiten seines Heimatlandes eingehen.

Zahlungsaufforderung, Zahlungserinnerung

Die Zahlungserinnerung sollte in drei Vorstufen erfolgen:

  • Die erste Zahlungserinnerung kann in Deutschland nach zwei Wochen des fälligen Rechnungsbetrags erfolgen. Der Ton ist noch sehr zurückhaltend und freundlich. Denn es kann im hektischen Alltag schon einmal vorkommen, dass eine Rechnung der Aufmerksamkeit entgangen ist.
  • Die zweite Zahlungsaufforderung kann wiederum zwei Wochen nach der ersten Zahlungserinnerung erfolgen. Bei der zweiten Erinnerung kann man schon entschiedener um die Zahlung bitten, denn nun sollte der Kunde nach der ersten Erinnerung ja nicht mehr in Unkenntnis darüber sein. Wie stark Sie diese Erinnerung formulieren hängt auch davon ab, ob der Kunde auf Ihre erste Erinnerung reagiert hat und welche Gründe und Versprechen er bei der Antwort auf die erste Erinnerung angegeben bzw. gegeben hat.
  • Die dritte Zahlungsaufforderung erfolgt wiederum zwei Wochen nach der zweiten Aufforderung. Hier darf schon einmal der “Geduldsfaden reißen” und in diesem Schreiben können Sie nun eine schnellstmögliche, noch strenger formuliert, eine umgehende Zahlung fordern. In diesem Fall sollten Sie auch juristische Schritte ankündigen, die für den Kunden nur weitere Gebühren zur Folge hätten.

Zu den Übungen

In den folgenden Übungen können Sie nützliche Vokabeln und Wendungen erweitern und festigen, die für solche Vorkommnisse typisch sind.

 

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