Nichts Unschöneres im Alltagsgeschäft als offenen Rechnungen hinterherzulaufen. Leider gehört dieses Problem zum Handel wie die Wespe auf einer schönen Gartenterrasse. Die Ursachen dafür sind oft vielschichtig: der eine Kunde hat eine niedrige Zahlungsmoral, der andere ist knapp bei Kasse, wieder ein anderer hat angeblich die Rechnung nicht erhalten oder hat es einfach versäumt innerhalb der Frist zu begleichen. Es gibt aber auch solche, die aus finanzstrategischen Gründen eine Zahlung hinausschieben, wie etwa Steuern, Bilanzierung oder das Warten auf die Zahlung eines größeren Rechnungsbetrags, die einer seiner Kunden vielleicht schon längst hätte tätigen müssen.
Unter Zahlungsziel versteht man die vereinbarte Frist zwischen den zwei Vertragspartnern, eine Rechnung zu begleichen. Oft ist sie durch vorhandene Vertragsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) bereits festgelegt und nicht verhandelbar. Es können aber individuell und ausnahmsweise Zahlungsaufschübe vereinbart werden. In Deutschland gilt in der Regel eine Zahlungsfrist von 30 Werktagen. Der Deutsche Handelspartner kann aber bei ausländischen Kunden auf die Zahlungsgewohnheiten seines Heimatlandes eingehen.
Die Zahlungserinnerung sollte in drei Vorstufen erfolgen:
In den folgenden Übungen können Sie nützliche Vokabeln und Wendungen erweitern und festigen, die für solche Vorkommnisse typisch sind.
Einleitungstext: Inkasso-Verfahren